Wie funktionieren die Gremien?
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt, nachdem der Wahlausschuss mindestens neun Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen hat. Voraussetzung für die Tätigkeit im Verwaltungsrat ist wirtschaftliche Erfahrung, um den vielfältigen finanziellen und strategischen Anforderungen des Amtes gerecht werden zu können. Die gewählten Verwaltungsratsmitglieder üben ihr Amt anschließend für eine Dauer von vier Jahren und auf ehrenamtlicher Basis aus. Der Verwaltungsrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen.
Zu den Hauptaufgaben des Verwaltungsrates gehört die Überwachung der Geschäftsführung des Vereins. Er genehmigt sowohl den jährlichen Wirtschaftsplan als auch den vom Präsidium vorgelegten Jahresabschluss.
Neben seiner Kontrollfunktion übernimmt der Verwaltungsrat auch eine wichtige beratende Rolle. Er unterstützt und berät das Präsidium in wirtschaftlichen, strategischen und sonstigen bedeutenden Vereinsangelegenheiten. Gemeinsam mit dem Wahlausschuss schlägt der Verwaltungsrat Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten vor und wirkt an der Bestellung weiterer Präsidiumsmitglieder mit.
Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern, die von der ordentlichen Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden, nachdem der Beirat mindestens neun Wahlvorschläge unterbreitet hat. Für eine Kandidatur gelten besondere Voraussetzungen: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen dem Verein seit mindestens 15 Jahren ununterbrochen als ordentliches Mitglied angehören und mindestens 40 Jahre alt sind. Mindestens ein Mitglied des Ehrenrats soll zudem die Befähigung zum Richteramt besitzen. Aus seiner Mitte wählt der Ehrenrat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie stellvertretende Personen, die dann auch Teil des Wahlausschusses werden.
Der Ehrenrat ist insbesondere für die Entscheidung und Schlichtung vereinsinterner Streitigkeiten zuständig. Dazu zählen Konflikte zwischen einzelnen Mitgliedern ebenso wie Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern und Vereinsorganen. Darüber hinaus entscheidet der Ehrenrat über Einsprüche von Mitgliedern gegen Vereinsmaßnahmen, soweit dies in der Satzung vorgesehen ist. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Ehrenrates liegt in der Kontrolle der Einhaltung der Vereinssatzung sowie der grundlegenden Vereinsregeln. Zugleich versteht sich der Ehrenrat als Hüter der Traditionen des Vereins und fördert deren Erhalt. Zusätzlich unterbreitet der Ehrenrat dem Präsidium gemäß der Ehrenordnung Vorschläge für die Ehrung verdienter Mitglieder.
Beirat
Anders als beim Verwaltungsrat, dem Ehrenrat, den Revisoren und dem Wahlausschuss werden die Mitglieder des Beirats nicht von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Beirat setzt sich aus den ehrenamtlichen Leiterinnen und Leitern der insgesamt 20 Abteilungen zusammen. Ergänzt wird er durch die Vereinsjugendleitung sowie eine Beisitzerin oder einen Beisitzer. Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter werden von den jeweiligen Abteilungsvesammlungen für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder des Beirates einen Beiratsvorsitz sowie zwei stellvertretende Personen.
Zu den Aufgaben des Beirates gehört insbesondere die Koordinierung des vereinsweiten Sportbetriebs. Darüber hinaus bestätigt der Beirat die Jugendordnung und wirkt damit an der inhaltlichen und organisatorischen Ausrichtung der Nachwuchsarbeit mit. Ein weiterer Aufgabenbereich besteht darin, Abteilungsmitglieder für Ehrungen vorzuschlagen und so besonderes Engagement und sportliche Leistungen innerhalb des Vereins zu würdigen. Darüber hinaus kommt dem Beirat eine wichtige Rolle im Wahlprozess des Ehrenrates zu: Er schlägt mindestens neun Kandidatinnen und Kandidaten für den Ehrenrat vor, die sich anschließend der Mitgliederversammlung zur Wahl stellen.
Revisoren
Die Revisoren sind ein wichtiges Kontrollorgan, sie überwachen die finanzielle Ordnungsmäßigkeit des Vereins. Insgesamt sind fünf Revisoren ehrenamtlich über vier Jahre lang im Amt, die aus mindestens sieben wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden. Diese Kandidierenden werden zuvor vom Wahlausschuss der Mitgliederversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Zu den zentralen Aufgaben der Revisoren gehört die umfassende Prüfung aller Kassen- und Buchführungsbelege des Vereins. Sie kontrollieren dabei sorgfältig, ob sämtliche Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß erfasst, korrekt verbucht und vollständig dokumentiert sind. Dieses Prüfungsrecht erstreckt sich nicht nur auf die Hauptkasse des Vereins, sondern auch auf die Buchungsunterlagen aller Abteilungen. Durch ihre unabhängige Kontrollfunktion tragen sie wesentlich zur Transparenz, zur Einhaltung finanzieller Vorgaben und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Vereinsmitteln bei.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss besteht aus insgesamt elf Mitgliedern. Fünf davon sind qua ihres Amtes bestimmt, dazu zählen die Vorsitzenden des Ehrenrats und des Beirats, die Leitung der mitgliederstärksten Abteilung sowie zwei weitere Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, die vom Beirat benannt werden. Ergänzt wird das Gremium durch sechs Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Für diese sechs Mitglieder gelten besondere Voraussetzungen. So müssen sie dem Verein mindestens fünf Jahre ununterbrochen als ordentliches Mitglied angehören sowie mindestens 30 Jahre alt sein. Auch diese Mitglieder des Wahlausschusses sind für vier Jahre in ihrem Ehrenamt tätig. In enger Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat übernimmt der Wahlausschuss zentrale Aufgaben im Wahlprozess. Er schlägt der Mitgliederversammlung geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin vor. Darüber hinaus wirkt der Wahlausschuss gemeinsam mit dem Verwaltungsrat an der Bestellung der weiteren Mitglieder des Präsidiums mit. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich des Wahlausschusses ist die Unterbreitung von Wahlvorschlägen für die Besetzung des Verwaltungsrats sowie der Revisoren für die Mitgliederversammlung.