Mitgliederversammlung terminiert 

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am 18. September 2021 im Deutsche Bank Park statt. Im Fokus stehen die Wahlen der Vereinsgremien. 

Die Pandemie und ihre unmittelbaren Auswirkungen auf die Durchführung von Großveranstaltungen haben in den zurückliegenden anderthalb Jahren auch vor Eintracht Frankfurt und der Mitgliederversammlung keinen Halt gemacht. Für das Präsidium war nach Rücksprache mit den relevanten Vereinsgremien seit Beginn der Corona-Krise eines ganz klar: Die Durchführung einer digitalen Mitgliederversammlung ist nur im äußersten Fall eine Option. Da bei der nun anstehenden Versammlung umfangreiche Wahlen für die Vereinsgremien Verwaltungsrat, Ehrenrat, Revisoren und Wahlausschuss auf der Tagesordnung stehen, für die sich die Kandidaten den Mitgliedern persönlich vorstellen sollen, hat der Verein bis zuletzt an einer physischen Präsenzveranstaltung festgehalten. Dabei hat das Präsidium nie den Mut verloren und begreift das Zusammentreffen im Deutsche Bank Park jetzt auch als einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität. Vor allen Dingen freuen wir uns aber von ganzem Herzen darauf, dass die Eintracht-Familie nach endlosen Monaten endlich wieder zusammenkommen kann. 

Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Mitgliederversammlung vorbehaltlich der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Verordnungsregularien durchgeführt und einem in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu erarbeitenden, umfassenden Hygienekonzept unterliegen wird, um die Gesundheit aller Anwesenden sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der notwendigen Maßnahmen möchten wir bereits heute bitten, rechtzeitig zum Deutsche Bank Park anzureisen. Zutritt zur Versammlung haben grundsätzlich alle Mitglieder. Bitte beachtet in diesem Zusammenhang, dass allerdings nur Mitglieder stimm- und redeberechtigt sind, die am Tag der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, länger als sechs Monate dem Verein angehören, sich nicht im Beitragsrückstand befinden und keine Fördermitglieder sind. Minderjährige Mitglieder können durch Erziehungsberechtigte, die kein Vereinsmitglied sind, weder vertreten noch begleitet werden. Bitte beachtet außerdem, dass die Vertretung nichtanwesender Mitglieder durch Vollmacht gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. Januar 2020 nicht mehr möglich ist.